Der Focus hat 1999 in der Ausgabe Nr. 50 in der Anwaltsliste auch Spezialisten im Arzthaftungsrecht vorgestellt. Nach sorgfältiger Recherche wird meiner Kanzlei bescheinigt, daß wir sowohl von Patienten als auch von Rechtsanwälten überdurchschnittlich häufig empfohlen werden. Wir sehen darin unser stetes Bemühen um Optimierung unserer Mandatsbearbeitung bestätigt. In den letzten 25 Jahren kamen ca. 4.000 Fälle aus dem Arzthaftungsrecht zur Bearbeitung, davon ca. 1500 geburtshilfliche Schadensfälle.
Die große Anwaltsliste – Arzthaftungsrecht Quelle: Focus
Die hohe Wertschätzung, die auch in der Richterschaft der Kanzlei entgegengebracht wird, zeigt sich darin, dass Herr Rechtsanwalt Jürgen Korioth sowie auch Frau Rechtsanwältin Daria Bona auf Einladung des Vorsitzenden des VI. Zivilsenates beim Bundesgerichtshof anlässlich der Tagung der Deutschen Richterakademie in Wustrau in der Zeit vom 04.07. bis 08.07.2011 ein jeweils 1 ½- stündiges Referat mit anschließender Diskussion gehalten haben. Das Thema von Herrn Korioth lautete: Vorprozessuale, prozessuale und materiell-rechtliche Probleme bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Patientenrecht, Beweisregeln, Sachverständigenwesen). Das Thema von Frau Rechtsanwältin Bona lautete: Spezielle Probleme bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Höhe nach (Schmerzensgeld, materieller Schadensausgleich, kongruente Leistungen Dritter).
Anlässlich dieser Tagung und anlässlich der Referate von Rechtsanwältin Bona und Rechtsanwalt Korioth ergaben sich vielfältige Kontakte und Gespräche auch mit den Richtern des VI. Zivilsenates sowie einer Reihe von Richtern und Vorsitzenden der OLG-Arzthaftungssenate. Insgesamt war diese Tagung sowohl für die Kanzlei und die Referenten als auch für das Forum sicher wichtig, um gerade auch aus der Sicht des Patientenanwaltes die speziellen Probleme vorgetragen zu bekommen, damit der Blick auch für die Belange des Patientenschutzes geweitet wird.
Qualifikation bedeutet im Wesentlichen, auf einige Rechtsgebiete spezialisiert zu sein freilich ohne betriebsblind zu werden. Das Arzthaftungsrecht an sich ist schon ein hochkomplexes Regelsystem, daß man nur noch bei ständiger Beschäftigung mit der Materie durchdringt. Die Kenntnis der Rechtsprechung, die die Entwicklung der Arzthaftung maßgeblich bestimmt, sowie deren Tendenzen, die Einarbeitung in medizinische Sachverhalte und die Auseinandersetzung mit der arztrechtlichen Literatur sind für eine erfolgreiche Fallbearbeitung genauso wichtig, wie ein Hintergrundwissen bzgl. der Gutachterszene, die für die richterliche Entscheidungsfindung naturgemäß bestimmend ist.
Selbst bei diesem Wissen darf der Patientenanwalt nicht stehen bleiben, sondern muß sich auch im gesundheitspolitischen Raum bewegen um an patientengünstigen politischen Strömungen gestaltend mitzuwirken. Darüber hinaus schärft die Mitarbeit in Patientenschutzorganisationen den Blick für die menschlichen Bedürfnisse der Betroffenen.
Hier einige Aufsätze von mir in der BIG Zeitschrift ”Geboren”, die auch in der Geschäftsstelle der BIG abgefordert werden können.
- Ab wann zählt der Mensch als Mensch? oder das ungeschützte Leben / Verfasser: J. Korioth
- Rechtsprechung zur Beckenendlage / Verfasser: J. Korioth
- Wichtiges Urteil zur Kürzung von Pflegegeld bei teilstationärer Betreuung / Verfasser: J. Korioth
- Wichtiges Urteil zur Dokumentationspflicht bei Schulterdystokie / Verfasser: J. Korioth
- Grundsätzliche Fragen zur Verjährung von geburtshilflichen Schadensersatzansprüchen / Verfasser: J. Korioth
- Recht und Medizin – Fallbeispiel: C. Krogoll / Verfasser: J. Korioth
- Positionspapier in Planung zum Gesundheitssystem / Verfasser: J. Korioth
- Fallbeispiel – ‚Was kann die Krankengymnastik leisten?‘ / Verfasser: J. Korioth
- Schadensersatz bei Schulterdystokie und nachfolgender Plexuslähmung / Verfasser: J. Korioth
- Zur Höhe des Schmerzensgeldes – Trend steigend / Verfasser: J. Korioth
- Über das Geburtstrauma / Verfasser: J. Korioth
- Gesundheitspolitische Aspekte auf dem Weg zu mehr Patientengerechtigkeit / Verfasser: J. Korioth
- Recht und Gesellschaft: Drei wichtige Urteile zum Schmerzensgeld / Verfasser: J. Korioth
- Recht und Gesellschaft: Landgericht Duisburg spricht behindertem Kind 400.000,00 DM Schmerzensgeld zu / Verfasser: J. Korioth
- Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Selbstbestimmungsrecht der Mutter in geburtshilflichen Schadensfällen / Verfasser: J. Korioth
- Systematische Darstellung anhand von Beispielsfällen / Verfasser: J. Korioth
- Die Gutachterpraxis in geburtshilflichen Schadensfällen -Trendwende oder eine weitere Attacke auf den gesunden Menschenverstand / Verfasser: J. Korioth
- Gemeinsames Symposium der BIG und des AKG / Verfasser: J.Korioth
- Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse / Verfasser: K. Naujoks und J. Korioth
- Tendenz in der Rechtssprechung zu höheren Schmerzensgeldern / Verfasser: J. Korioth
- Rebecca gegen den ‚Rest der Welt‘ / Verfasser: J. Korioth
- Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden! / Verfasser: J. Korioth
- 500.000,00 DM Schmerzensgeld und 1.250.000,00 DM Kapitalabfindung bei 50%iger Haftungsquote im Vergleich erstritten! / Verfasser: J.Korioth